Auf unserer Wärmerechnung finden Sie den CO₂-Emissionsfaktor und den zugehörigen CO₂-Preis. Die CO₂-Kosten Ihrer Immobilie berechnen sich wie folgt:
CO₂-Emissionsfaktor (kg/kWh) * Wärmeverbrauch (kWh) * CO₂-Preis (€/kg) = CO₂-Kosten (€)
Beispiel Fernwärme (zentrales Fernheiznetz):
0,2198 kg/kWh * 100.000 kWh * 0,0804 €/kg = 1.767,19 €
Für Vermieter sind zwei CO₂-Emissionsfaktoren relevant, die sich im Rechenverfahren unterscheiden. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Berechnung der CO₂-Emissionen zwischen der sogenannten „finnischen Methode“ und der sogenannten „Arbeitswert- und Carnotmethode“ (AGFW FW 309-6). Je nach Rechenverfahren unterscheiden sich die Ergebnisse, obwohl das gleiche Netz betrachtet wird.
Weitere Informationen zu den CO₂-Emissionsfaktoren:
Den CO₂-Emissionsfaktor nach der „finnischen Methode“ nutzen Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für die Kostenaufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Als gesetzliche Grundlage dient hier das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂-KostAufG).
Den CO₂-Emissionsfaktor nach der „Arbeitswert- und Carnotmethode“ (AGFW FW309-6) nutzen Sie im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten über die energetische Qualität der Wärme. Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte „Fernwärme- und Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV).
Die CO₂-Preise sind vom eingesetzten Brennstoff und der Feuerungsleistung des Wärmeerzeugers abhängig. Je nachdem ob der Wärmeerzeuger dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) oder dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterliegt, unterscheiden sich die geltenden CO₂-Preise.
Sie finden die CO₂-Emissionen und die zugehörigen CO₂-Preise auf den letzten Seiten unserer Wärmerechnung.
Für Neubauten und Sanierungen gilt der CO₂-Emissionsfaktor nach dem sogenannten „Stromgutschriftenverfahren“ (AGFW FW 309-1). Gesetzliche Grundlage ist hier das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020).
Das Dresdner Fernheiznetz besteht aus mehreren Wärmenetzen. Unsere Kraftwerke speisen die Wärme in das jeweilige Netz ein. Die CO₂-Emission Ihrer Immobilie wird also von der individuellen Kraftwerkstechnik im jeweiligen Netz beeinflusst.
Außerdem schreibt der Gesetzgeber zur Ermittlung der CO₂-Emissionsfaktoren bei der Wärmeerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Fernwärme) unterschiedliche Rechenverfahren vor. So gibt es auch im gleichen Wärmenetz unterschiedliche CO₂-Emissionsfaktoren, je nachdem welches Rechenverfahren angewendet wurde.
Die Dresdner Fernwärme unterliegt dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), da die Feuerungswärmeleistung unserer Kraftwerke 20 MW überschreitet. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die geltenden CO₂-Preise im Europäischen Emissionshandel.
Nein. Die aus der Wärmeerzeugung unserer Kraftwerke entstehenden CO₂-Kosten sind bereits im Fernwärmepreis enthalten. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Nein. Vorerst werden auf der Wärmerechnung nur die spezifische CO₂-Emission und der spezifische CO₂-Preis ausgewiesen. Die individuellen CO₂-Kosten Ihrer Immobilie berechnet der Gebäudeeigentümer oder sein Abrechnungsdienstleister. Wir arbeiten daran, zukünftig die CO₂-Kosten direkt auf der Rechnung auszuweisen.
Nein. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂-KostAufG) gilt nicht für Gebäude, die erstmals nach dem 01.01.2023 einen Fernwärmeanschluss erhalten haben.
Mit unserem Transformationsplan soll unsere bereits umweltfreundliche Fernwärme noch „grüner“ werden. Zukünftig werden wir stärker Umweltwärme aus erneuerbaren Energiequellen einbinden und so die Dekarbonisierung vorantreiben. Damit wird sich die spezifische CO2-Emission langfristig verringern. Auf den CO₂-Preis selbst hat der Transformationsplan keine Auswirkung, jedoch aber auf die CO₂-Kosten.
Sie finden die CO₂-Emissionen und die zugehörigen CO₂-Preise auf den letzten Seiten unserer Wärmerechnung.
0351 860-4444
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Fernwärme: 0351 50178884
Wasser: 0351 50178883
Straßenbeleuchtung
Schönfeld-Weißig: 0351 205858686