Heute schon an morgen denken. Betreiben Sie Ihre Wärmepumpe mit umweltfreundlichem Wärmepumpenstrom. Mit einer Wärmepumpe heizen Sie Ihr Gebäude effizient mit 100 % Ökostrom.
Mit einer Wärmepumpe erzeugen Sie die Energie zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung besonders effizient. Wärmepumpen nutzen dafür natürliche Wärmequellen aus der Umwelt wie der Luft, dem Erdreich und dem Grundwasser.
Für den Betrieb einer Wärmepumpe wird Wärmepumpenstrom eingesetzt, um die nötige Wärme zu erzeugen. Mit unserem Wärmepumpenstromtarif Strom Ökowärme gestalten Sie Ihre Wärmeversorgung noch klimafreundlicher. Der Wärmepumpenstrom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen. Damit denken Sie heute schon an morgen.
Wärmepumpenstrom wird speziell für den Betrieb Ihrer Wärmepumpe eingesetzt, um Wärme zu erzeugen.
Dieser Stromtarif unterscheidet sich vom normalen Strom im Preis. Stromanbieter können Wärmestrom günstiger als regulärer Strom für kommunale Objekte einkaufen. Daher ist unser Wärmepumpenstromtarif Strom Ökowärme auch für Sie günstiger als normaler Strom.
Als Kunde profitieren Sie von diesen niedrigeren Kosten und beziehen so preiswerten Ökostrom für Ihre Wärmepumpe. Die günstigen Konditionen entstehen dadurch, dass Ihre Wärmepumpe als sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG angemeldet wird. Das heißt, der Netzbetreiber kann die Leistung reduzieren, um das Netz bei einer Überlast zu stabilisieren. Sie hingegen profitieren von den reduzierten Stromkosten für Ihren Wärmepumpenstrom.
Wärmestrom bezeichnet Strom, der zur Erzeugung von Wärme für Heizzwecke oder die Bereitstellung von Warmwasser genutzt wird. Er wird häufig auch als Heizstrom bezeichnet. Wärmestrom wird vor allem für den Betrieb von Wärmepumpen eingesetzt. Diese Geräte sollten optimalerweise nicht mit normalem Haushaltsstrom betrieben werden, sondern mit speziellen Wärmestromtarifen, da diese in der Regel kostengünstiger sind.
- Sie benötigen eine Wärmepumpe in Ihrem Zuhause.
- Sie brauchen einen Zähler für Haushaltsstrom und einen zweiten Zähler für Wärmestrom.
- Der örtlich zuständige Netzbetreiber erkennt die Anlage(n) als steuerbare bzw. unterbrechbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG an.
Hierzu zählen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW:
- Ladeeinrichtungen, die ausschließlich privat genutzt werden (nicht öffentliche Ladepunkte)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen
- Fest installierte Geräte zur Raumkühlung
- Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen
Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen für Wärmepumpen.
Netzbetreiber erhalten zukünftig die Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder Wallboxen, auf eine Leistung von bis zu 4,2 kW zu dimmen, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Im Gegenzug wird ein reduziertes Netzentgelt berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Steuerung.
Die netzorientierte Steuerung regelt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
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