Wenn es bei Ihnen einmal finanziell eng wird und Sie eine Abschlagszahlung nicht leisten können, helfen wir Ihnen. Gemeinsam finde wir eine Lösung für Ihr Problem und vermeiden die Sperrung Ihres Anschlusses.
Mahnungen und Zusatzgebühren können Sie einfach vermeiden - So stellen Sie die Begleichung des Abschlags sicher.
Die Sperrung steht am Ende eines langen Prozesses. Sollte das der Fall sein, dann handeln Sie bitte schnell.
Wir stellen Ihnen eine Auswahl an Anlaufstellen zur Verfügung, die Ihnen weiterhelfen können.
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Damit Sie keine Mahnung von uns erhalten, gibt es zwei Wege den monatlichen Abschlag zu begleichen.
Sie können uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und wir ziehen den Betrag von Ihrem Konto ein. Das Formular zum Ausdruck finden Sie als PDF hier. Sie können sich auch im Kundenportal anmelden und dort direkt das Lastschriftmandat einrichten.
Richten Sie auf Ihrem Konto einen Dauerauftrag für Ihren Abschlag ein. Damit können Sie sicher gehen, dass Sie die Überweisung immer regelmäßig durchführen. Unsere Bankverbindung ist:
DE72 8508 0000 0410 6052 31
Commerzbank AG
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihr Vertragskonto an.
Wenn eine Sperrung des Strom- oder Gaszählers angekündigt wurde, müssen Sie schnell handeln:
DE72 8508 0000 0410 6052 31
Commerzbank AG
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihr Vertragskonto an.
Senden Sie uns als Nachweis den Kontoauszug an Service-DREWAG@SachsenEnergie.de. Bitte schreiben Sie in den Betreff der E-Mail Ihr Vertragskonto
Möchten Sie den Betrag bar bezahlen, fordern Sie bitte einen persönlichen Zahlschein an. Dazu rufen Sie uns unter 0351 860-4444 (Mo. - Fr. 07:00 - 19:00 Uhr) an. Mit dem Zahlschein können Sie den offenen Betrag in einem Geschäft Ihrer Nähe bis 999,99 € begleichen.
Beim Barzahlen arbeiten wir mit dem Partner Barzahlen/viacash zusammen.
Die Sperrung kann auch durch eine Abwendungsvereinbarung vermieden werden. Das bedeutet, dass Sie den offenen Betrag zu einem späteren, mit uns vereinbarten Zeitpunkt begleichen. Für die weiteren Abschläge bedeutet dies, dass Sie diese künftig immer am Anfang des Monats zahlen. Möchten Sie die Abwendungsvereinbarung nutzen, muss diese vor der Sperrung bei uns eingehen.
Bevor der Strom- oder Gaszähler gesperrt wird, dauert es. Die Abschläge oder Rechnungen wurden trotz mehrfacher Mahnungen nicht gezahlt. Erst dann erfolgt die Sperrandrohung. Wenn Sie den offenen Betrag nicht sofort oder vollständig bezahlen können, rufen Sie uns an. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung.
Ist Ihr Anschluss erst einmal gesperrt, erfolgt eine Entsperrung erst nach vollständiger Zahlung der offenen Beträge. Sobald uns Ihr Zahlungsnachweis vorliegt, beauftragen wir umgehend den Netzbetreiber mit der Entsperrung Ihres Zählers. Dennoch kann es einige Zeit dauern, bis Sie wieder Strom oder Erdgas haben. Bitte beachten Sie, dass durch die Sperrung und Entsperrung zusätzliche Kosten entstehen, die Sie ebenfalls tragen müssen.
Mo., Di., Fr.: 08:30 – 12:30 Uhr
Im World Trade Center Dresden
Rosenstraße 32
01067 Dresden
0351 860-4444
Montag bis Freitag: 07:00 – 19:00 Uhr
Sie brauchen weitere Hilfe? Wir kooperieren als regionaler Energieversorger eng mit dem Sozialamt, dem Jobcenter und Schuldnerberatung. Nachfolgend finden Sie einige Links zu den Hilfsangeboten:
Sollten Sie bereits in Kontakt mit einer der Anlaufstellen stehen, dann rufen Sie uns bitte gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner unter 0351 860-4444 (Mo. - Fr. 07:00 - 15:00 Uhr) an. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir eine Lösung.
Haben Sie gefunden, was Sie gesucht haben? Geben Sie uns Ihr Feedback. So können wir unsere Webseite noch besser auf Ihre Wünsche ausrichten. Drei Minuten - länger dauert es nicht. Klicken Sie einfach auf den Link. Vielen Dank.
0351 860-4444
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Fernwärme: 0351 50178884
Wasser: 0351 50178883
Straßenbeleuchtung
Schönfeld-Weißig: 0351 205858686