Das Verbrauchsverhalten unserer Kund*innen ändert sich. Die Ursachen sind vielfältig und reichen vom umweltfreundlichen und sparsamen Nutzerverhalten bis hin zum Einsatz effizienter Haushaltsgeräte oder veränderten klimatischen Bedingungen. Gleichzeitig bleiben aber die Kosten für die sichere Trinkwasserversorgung konstant. Genau diesen Anforderungen wird unser aktuelles Preismodell nicht mehr gerecht. Deshalb stellen wir zum 01.01.2025 auf das Systempreismodell um.
Das Preismodell setzt sich aus dem fixen Systempreis und dem variablen Verbrauchspreis zusammen. Es wirkt dem Ungleichgewicht entgegen, indem der Systempreis – auf Basis der Anzahl von versorgten Einheiten je Gebäude – herangezogen wird, statt der bisherige Grundpreis. Für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude wird der Systempreis nach Verbrauchsklassen gestaffelt. Der Verbrauchspreis wird pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser berechnet.
Mit dem neuen Preismodell sichern wir die Zukunft der Wasserversorgung für Dresden und gestalten unsere Preise fair und nachhaltig. Mehr Details finden Sie in folgendem Video.
SachsenEnergie/DREWAG will mit der Umstellung des Wasserpreissystems die Trinkwasserversorgung in der Landeshauptstadt Dresden auf ein zukunftsgerichtetes und sicheres Fundament stellen.
Aufgrund des sehr hohen Aufwandes für eine hochkomplexe und teure Infrastruktur ist die Trinkwasserversorgung zu 75 bis 80 Prozent durch Fixkosten gekennzeichnet. Auch SachsenEnergie/DREWAG weist diese Größenordnung auf.
Das sich daraus ergebene Verhältnis fixer zu verbrauchsabhängiger Kosten findet sich in unserer aktuell geltenden Wasserpreisstruktur nicht wieder. Hier dominiert der Verbrauchspreis gegenüber dem jährlichen Grundpreis. Dies kann zu Ungleichgewichten und unverhältnismäßigen Mehrkosten bei verschiedenen Kundengruppen führen.
Daher wurde untersucht, inwieweit ein alternatives Verhältnis zwischen Grund- und Verbrauchspreis auf Basis einer am tatsächlichen Verbrauch des Verursachers bemessenen Grundlage dazu beitragen kann, die Wasserpreise ausgewogener zu gestalten und damit die Sicherheit der Wasserversorgung in Dresden auf Dauer zu sichern.
Der Systempreis ersetzt den bisherigen Grundpreis als Jahresentgelt.
Für Wohngebäude bemisst sich der jährlich feste Systempreis an der Anzahl der Wohneinheiten (versorgte Einheiten).
Für Gewerbe und sonstige versorgte Anschlussobjekte (Nicht-Wohngebäude) bemisst sich der Systempreis nach Verbrauchsstaffeln, die von den Verbräuchen des Abrechnungszeitraumes abhängen.
Bei gemischt-genutzten Objekten (Wohnen und Gewerbe bzw. sonstige Zwecke) ist entscheidend dafür welcher Systempreis erhoben wird, ob im Abrechnungszeitraum gemessen an der jeweiligen Anzahl der versorgten Einheiten die „Wohnzwecke“ oder „gewerbliche und sonstige Zwecke“ überwogen haben (= überwiegende Nutzung der Einheiten).
Der Verbrauchspreis bleibt wie bisher auch im Systempreismodell das Entgelt für die bezogenen Wassermengen.
Die Preisumstellung hat das Ziel verursachungsgerechter, ausgewogener und fairer Wasserpreise in Dresden. Dazu wurde das Verhältnis der Einnahmen aus Systempreisen und der Einnahmen aus mengenabhängigen Verbrauchspreisen neu justiert. So sollen Zuverlässigkeit und Qualität der Wasserversorgung in Dresden für die Zukunft gesichert werden. Um dieses neue Idealverhältnis zwischen Systempreisen und Verbrauchspreisen zu erreichen, mussten die Systempreise erhöht und Verbrauchspreise etwas abgesenkt werden. Die Einzelpreise für jede Wohngebäudegröße und für jede Verbrauchsstaffel bei den gewerblichen und sonstigen Objekten sollen sicherstellen, dass die Wasserpreise möglichst verursachungsgerecht sind.
Der finanzielle Anreiz für den sorgsamen Umgang mit Wasser ist trotz des etwas abgesenkten Verbrauchspreises immer noch gegeben. Immerhin können mit jedem Kubikmeter reduziertem Wasserverbrauch 2,37 Euro gespart werden.
Als Anreiz ist auch noch die von der Landeshauptstadt Dresden erhobene Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,97 Euro je Kubikmeter zu berücksichtigen.
Die teils sehr drastisch angestiegenen Kosten der vergangenen Jahre für Technik, Betriebsmittel und Baumaßnahmen konnten zum größten Teil in der Preiserhöhung zum 01.02.2024 berücksichtigt werden.
Bedauerlicherweise haben sich die Kostenanstiege weiter fortgesetzt, wenn auch auf geringerem Niveau. Dies führte unvermeidlich zu moderaten Preisanpassungen.
Die Umstellung bot die einmalige Chance, die ausgewogene Anhebung vorzunehmen, bei der trotz der hohen Kosten für die einzelnen Kunden nur geringe Mehrkosten entstehen. Im alten Preissystem wären einzelne Kundengruppen übermäßig stark betroffen gewesen.
Die sich aus der Einführung des Systempreismodells und der Preisanpassung insgesamt errechnenden Mehrkosten für Dresdner Haushalte liegen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – pro Monat und Haushalt zwischen 60 Cent und 3,70 Euro.
Gegenüber vergleichbaren Unternehmen liegen die Wasserpreise in Dresden auch nach der Preiserhöhung weiterhin im soliden Mittelfeld. Das ist auch der Preisumstellung zu verdanken, die die Preisbelastung für ansonsten stärker betroffene Kundengruppen wie den Familien gedämpft hat.
Durch die gleichzeitige Umstellung und Preiserhöhung wurden die Systempreise und Verbrauchspreise neu justiert. So konnte die angestrebte Verursachungsgerechtigkeit und Ausgewogenheit erreicht werden.
Im Ergebnis liegen die Systempreise höher als die bisherigen Grundpreise und im Gegenzug wurden die Verbrauchspreise ein wenig abgesenkt.
Systempreis Einfamilienhaus (ab 01.01.2025) = 174,12 Euro jährlich
Neuer Verbrauchspreis = 2,37 Euro/Kubikmeter
Systempreis Zwölffamilienhaus (ab 01.01.2025) = 649,44 Euro jährlich
Neuer Verbrauchspreis = 2,37 Euro/Kubikmeter
(jeweils zuzüglich Umsatzsteuer)
Nein, es wird jeweils der Systempreis angewendet, der sich aus den Angaben im Versorgungsantrag („Anmeldung zum Netzanschluss Wasser“) oder in der Selbstauskunft ergibt. Die Zuordnung basiert auf der größeren Anzahl entweder an Wohneinheiten oder an Gewerbeeinheiten. Bei gleicher Anzahl ergibt sich die Zuordnung aus der überwiegenden Nutzung des Gebäudes.
Der Systempreis dient als Jahresentgelt zur Weiterberechnung eines wesentlichen Teils der festen Kosten für die Vorhaltung und den Betrieb des Wasserversorgungssystems (Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen, Wasserspeicher, Pumpwerke und das Trinkwassernetz).
Der Systempreis ersetzt den bisherigen jährlich festen Grundpreis.
Die Höhe des Systempreises orientiert sich an der für die Zuordnung maßgeblichen Nutzung des Anschlussobjektes. Diese wird unterschieden in Wohngebäude und Gewerbe und sonstige versorgte Anschlussobjekte (Nicht-Wohngebäude):
Die Systempreise für Wohngebäude und für Gewerbe und sonstige versorgte Anschlussobjekte unterscheiden sich deshalb, weil bei Wohngebäuden eher gleichförmige Wasserentnahmen stattfinden, während sie bei Gewerbebetrieben im Tages- und Jahresverlauf eher schwanken. Hierfür sind die Verbrauchsklassen bzw. die jährlichen Abnahmemengen anerkannte Bemessungsgrundlagen.
Der Preis für Gewerbebetriebe und sonstige versorgte Anschlussobjekte (Nicht-Wohngebäude) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Als Gewerbe- oder sonstige Einheiten gelten alle an das Versorgungssystem angeschlossenen und nicht oder nicht überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäudeeinheiten oder Grundstücksflächen. Dazu zählen u. a. Ladengeschäfte, Praxen, Kanzleien, Kioske, Kleingärten und weitere landwirtschaftliche Flächen. Einrichtungen, die für Wohn- oder wohnähnliche Zwecke genutzt werden, bei denen aber keine eigenständigen, abgeschlossenen Wohneinheiten bestehen (z. B. Heime, Sanatorien) und/oder die nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt sind oder genutzt werden (z. B. Hotels, Krankenhäuser), zählen ebenfalls zu den Gewerbe- oder sonstigen Einheiten.
Stimmt die in der Rechnung oder im Kundenportal aufgeführte Gebäudegröße nicht (mehr) mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein, muss von den Kunden eine Änderung veranlasst werden.
Ansprechpartner hierfür ist der Kundenservice der SachsenEnergie/DREWAG. Da es sich um einen vertragsrelevanten Sachverhalt handelt, muss die Änderung schriftlich erfolgen. Füllen Sie dazu bitte das Formular zur
Die Angaben werden anschließend unter Umständen überprüft.
Rechtsgrundlage:
Nach § 15 Abs. 2 AVBWasserV (Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser) ist der Kunde verpflichtet, Erweiterungen und Änderungen des versorgten Objektes (Anlage) dem Wasserversorger mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Dies gilt auch für Änderungen bei den Wohneinheiten bzw. versorgten Einheiten.
Der Preis für Gewerbebetriebe und sonstige versorgte Anschlussobjekte (Nicht-Wohngebäude) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
In der Regel sollten das Wohngebäude und der Betrieb jeweils über getrennte Anschlüsse verfügen und daher auch getrennt abgerechnet werden.
Sollten das Wohngebäude und der Betrieb als Ausnahmefall nicht über getrennte Anschlüsse verfügen und daher gemeinsam versorgt werden, läge eine gemischte Nutzung vor. Enthält das Anschlussobjekt mehr Wohn- als Gewerbeeinheiten, so gilt der Systempreis für Wohngebäude. Überwiegt die Anzahl an Gewerbeeinheiten, so gilt der Systempreis für Nicht-Wohngebäude. Bei gleicher Anzahl ergibt sich die Zuordnung aus der überwiegenden Nutzung des Gebäudes.
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