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Sonderabkommen Wärmespeicher
Heizstrom für Wärmespeicheranlagen
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Sonderabkommen Wärmespeicher
Das Sonderabkommen für Wärmespeicher ist ein Strom-Wärme-Produkt für Heizungen und zur Warmwasserbereitung. Es ist der passende Stromtarif für die unterbrechbare Stromversorgung von Elektro-Wärmespeicheranlagen (WSA) – besser bekannt als Heizstrom oder Nachtspeicherstrom.
Zuschlag bei Wandlermessung Eine Wandlermessung ist notwendig, wenn Ihre Anlage eine größere Leistung als 30 Kilowatt hat. Der Wandler reduziert dann die tatsächliche Stromstärke auf einen für den Zähler messbaren Wert. Mit Hilfe des Wandlerfaktors und dem vom Zähler gemessenen Wert wird später der tatsächliche Stromverbrauch errechnet.
29,93 €/Jahr
35,62 €/Jahr
Für Wandlermessungen werden zusätzlich 29,93 €/Jahr netto (35,62 €/Jahr brutto) berechnet. Die Grund- und Verbrauchspreise gelten für die Direktmessung.
Liefergebiet
Grundversorgungsgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Voraussetzung
separater steuerbarer Stromzähler
Vertragserstlaufzeit
keine
Kündigungsfrist
1 Monat
Zähler
Ein- und Mehrtarifzähler
Verbrauch
bis 100.000 kWh/Jahr
Stromlieferung
Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.
Erläuterung zu Voraussetzungen sowie Steuer- und Unterbrechungszeiten
Die Wärmespeicheranlage ist an einem separat gezählten Sonderstromkreis fest anzuschließen.
Voraussetzung ist weiter, dass der örtlich zuständige Netzbetreiber die Wärmespeicheranlage als steuerbare bzw. unterbrechbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG anerkennt.
Die vollständige Belieferung mit elektrischer Energie durch die DREWAG erfolgt ausschließlich zu Zeiten, in denen der Netzbetreiber sein Netz nicht steuert bzw. unterbrochen hat.
Die gegenwärtige tägliche Freigabezeit von maximal 10 Stunden für den Strombezug liegt mit 8 Stunden zur Aufladung in den Nachtstunden (NT) in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr – (Lademodell 8 + 0 bei Eintarifzählern) und maximal 2 Stunden zur Nachladung in den Tagstunden (HT) zwischen 13:00 und 18:00 Uhr (Lademodell 8 + 2 bei Zweitarifzählern) (Stand 07/2021).
Die jeweils aktuellen Steuer- bzw. Unterbrechungszeiten der SachsenNetze GmbH sind aktuell unter www.Sachsen-Netze.de veröffentlicht.
Allgemeine Vertragsbedingungen Strom für steuerbare bzw. unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen [PDF, 74.36 kB]
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit ergänzenden Bedingungen zur StromGVV [PDF, 95.43 kB]
Netzrichtlinie Nr. 10 der SachsenNetze GmbH [PDF, 194.42 kB]
Ergänzung zur Netzrichtlinie Nr. 10 der SachsenNetze GmbH [PDF, 240.52 kB]
Stromkennzeichnung Wärmespeicheranlagen
Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2023. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix DREWAG.
Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Kernkraft
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger
Umweltauswirkungen
CO₂-Emissionen
359 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,0001 g/kWh
Lieferland der Herkunftsnachweise
prozentualer Anteil:
Schweden
27 %
Italien
25 %
Norwegen
8 %
Sonstige
40 %
Stand: 01.11.2024
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Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
HT (Hochtarif): 06:00 - 22:00 Uhr
NT (Niedertarif): 22:00 - 06:00 Uhr
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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