gemäß Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) und Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
1. Netzverluste (gem. AVBFernwärmeV)
Die Netzverluste im zentralen Fernheiznetz der DREWAG betragen im Jahr 2023 ca. 15,6 % (282.642 MWh/a). Mit unserem Projekt „LowEx“ arbeiten wir an einer stetigen Optimierung des Fernwärmenetzes.
2. Wärmebedarf für Raumwärme (gem. FFVAV)
2.1. Bewertung des Wärmebedarfs für Raumwärme
Auf Ihrer Rechnung finden Sie folgende Tabelle mit typischen Jahresverbräuchen für Raumwärme in Abhängigkeit vom Sanierungsstandard des Gebäudes. Mithilfe der Tabelle und folgenden Erläuterungen können Sie Ihren individuellen Wärmebedarf und damit die Energieeffizienz bewerten.
Gebäude erstellt ab EnEV 2002 |
Gebäude erstellt ab WSVO 1977/1995 |
Gebäude Altbau unsaniert vor 1977 |
|
---|---|---|---|
Einfamilienhaus | < 90 kWh/a*m² |
90-145 kWh/a*m² |
> 145 kWh/a*m² |
Mehrfamilienhaus | < 81 kWh/a*m² |
81-133 kWh/a*m² |
> 133 kWh/a*m² |
GHD-Gebäude (Gewerbe, Handel, Dienstleistung) | < 89 kWh/a*m² |
89-238 kWh/a*m² |
> 89 kWh/a*m² |
Bei Verwendung der Tabelle ist der witterungsbereinigte Wärmebedarf nach VDI 3807 vom jeweiligen Referenzstandort zu verwenden. Daher ist zunächst der witterungsbereinigte Wärmebedarf zu ermitteln.
2.2. Ermittlung des witterungsbereinigten Wärmebedarfs
Der Heizenergiebedarf schwankt saisonal in Abhängigkeit der klimatischen Bedingungen. Um den Wärmebedarf unterschiedlicher Jahre bzw. Standorte vergleichen zu können, muss der Wärmebedarf witterungsbereinigt werden. Dazu wird mithilfe der Gradtagzahlen ein sogenannter Klimakorrekturfaktor berechnet.
Gradtagzahlen (GTZ) sind ein Maß für den Wärmeverbrauch in einer Heizperiode und werden pro Heizperiode oder Kalendermonat für den jeweiligen Ort berechnet. Dabei gibt es jeweils einen Wert für das langjährige klimatische Mittel (Referenzjahr) und einen Wert für das aktuelle Wetter (meteorologische Messung).
Der Klimakorrekturfaktor berechnet sich wie folgt:
Für den Standort Dresden gelten folgende Gradtagzahlen (GTZ):
Jahr | GTZ langjähriges Mittel | GTZ aktuell | Klimakorrekturfaktor |
---|---|---|---|
2020 | 3.404,9 | 2.944,4 | 1,156 |
2021 | 3.404,9 | 3.429,1 | 0,993 |
2022 | 3.404,9 | 2.895,3 | 1,176 |
2023 | 3.404,9 | 2.764,9 | 1,231 |
2.3. Bewertung des durchschnittlichen Wärmebedarfs
- Ermittlung des Wärmebedarfs in Kilowattstunden gemäß Abrechnung (Rechnung)
- Berechnung des witterungsbereinigten Wärmebedarfs in Kilowattstunden
- Berechnung des durchschnittlichen Wärmebedarfs pro Jahr und m² Wohnfläche
- Vergleich des Wärmebedarfs mit dem Wert in oben angegebener Tabelle
- Je nach Ergebnis weitere Informationen oder Beratung einholen
2.4. Beispiel
Mehrfamilienhaus
2.000 m²
1983
Dresden
2022
- Wärmebedarf im Jahr 2022 in kWh gemäß Rechnung: 170.000 kWh/a
- Berechnung witterungsbereinigter Wärmebedarf: 170.000 kWh/a * 1,176 = 199.920 kWh/a
- 199.920 kWh/a dividiert durch 2.000 m² ergibt = 100 kWh/a*m²
- Mehrfamilienhaus Baujahr ab 1977: durchschnittlicher Wärmebedarf = 81 – 133 kWh/a*m²
- Damit befindet sich dieses Beispielhaus innerhalb des durchschnittlichen Bereichs
3. Energetische Qualität Fernwärme
Zur energetischen Qualität der Fernwärme machen wir für das Jahr 2023 gemäß der Informationspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der „Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (Fernwärme- oder Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung - FFVAV)“ folgende Angaben:
89,1 %
0,129 kg/kWh
49,0 g/MWh
0,9 g/MWh
0,3
96,6 %
1,3 %
2,1 %
Die Werte für 2024 werden voraussichtlich ab April 2025 hier veröffentlicht.
4. Überblick CO₂-Emissionen
Für die Fernwärme gibt es unterschiedliche CO₂-Emissionsfaktoren in Abhängigkeit der gewählten Berechnungsmethode. Welche CO₂-Emissionen für Sie relevant sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Anwendungsbereich. Die einzelnen CO₂-Emissionsfaktoren für das entsprechende Abrechnungsjahr finden Sie unter 5. CO₂-Emissionen Fernwärme (ZFHN).
FFVAV |
GEG |
CO₂-KostAufG |
|
---|---|---|---|
Berechnungsvorschrift | Arbeitswert- und Carnotmethode (AGFW FW 309-6) | Stromgutschriften-Methode (AGFW FW 309-1) | Finnische Methode |
Anwendung | Informationspflicht gemäß FFVAV | Bauantrag für Neubau und Sanierung | Betriebskostenabrechnung, CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter |
5. CO₂-Emissionen Fernwärme (ZFHN)
Lieferjahr | FFVAV |
GEG |
CO₂-KostAufG |
---|---|---|---|
2023 | 0,129 kg/kWh | 0 kg/kWh | 0,2198 kg/kWh |
2024 | 0,129 kg/kWh | 0 kg/kWh | 0,2096 kg/kWh |
2025 | - | - | - |
2026 | - | - | - |
6. CO₂-Preis Fernwärme
Lieferjahr | €/t CO₂ |
€/kg CO₂ |
---|---|---|
2023 | 80,40 | 0,08040 |
2024 | 83,68 | 0,08368 |
2025 | - | - |
2026 | - | - |
CO₂-Emission des Zentralen Fernheiznetzes (ZFHN) ohne Berücksichtigung der Vorkettenemission, berechnet nach der Arbeitswert- und Carnotmethode (AGFW FW 309-6)
NOₓ- und SO₂-Emission des Zentralen Fernheiznetzes (ZFHN) ohne Berücksichtigung der Vorkettenemission
Datenbasis auf Grundlage des vorangegangenen Kalenderjahrs
0351 860-4444
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Fernwärme: 0351 50178884
Wasser: 0351 50178883
Straßenbeleuchtung
Schönfeld-Weißig: 0351 205858686