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Privatkunden Strom Tarife Wärmespeicheranlagen
Sonderabkommen Wärmespeicher Heizstrom für Wärmespeicheranlagen Sie profitieren von günstigeren Preisen in der Niedertarifzeit zum Laden Ihrer Wärmespeicheranlage Sie sichern sich die günstigere Alternative im Vergleich zur Grundversorgung Strom Sie setzen auf einen regionalen und leistungsstarken Energieversorger
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Sonderabkommen Wärmespeicher

Das Sonderabkommen für Wärmespeicher ist ein Strom-Wärme-Produkt für Heizungen und zur Warmwasserbereitung. Es ist der passende Stromtarif für die unterbrechbare Stromversorgung von Elektro-Wärmespeicheranlagen (WSA) – besser bekannt als Heizstrom oder Nachtspeicherstrom.

Tarifinformationen Sonderabkommen Wärmespeicheranlagen
Preise für das Sonderabkommen Wärmespeicher
  netto brutto
Ver­brauchs­preis HT 25,23 ct/kWh 30,02 ct/kWh
Ver­brauchs­preis NT 22,73 ct/kWh 27,05 ct/kWh
Grund­preis 78,91 €/Jahr 93,90 €/Jahr
Zuschlag bei Wandler­messung Eine Wandlermessung ist notwendig, wenn Ihre Anlage eine größere Leistung als 30 Kilowatt hat. Der Wandler reduziert dann die tatsächliche Stromstärke auf einen für den Zähler messbaren Wert. Mit Hilfe des Wandlerfaktors und dem vom Zähler gemessenen Wert wird später der tatsächliche Stromverbrauch errechnet. 29,93 €/Jahr 35,62 €/Jahr

Für Wandlermessungen werden zusätzlich 29,93 €/Jahr netto (35,62 €/Jahr brutto) berechnet. Die Grund- und Verbrauchspreise gelten für die Direktmessung.

Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

Voraussetzung

separater steuerbarer Stromzähler

Vertragserstlaufzeit

keine

Kündigungsfrist

1 Monat

Zähler

Ein- und Mehrtarifzähler

Verbrauch

bis 100.000 kWh/Jahr

Stromlieferung

Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung.

Erläuterung zu Voraussetzungen sowie Steuer- und Unterbrechungszeiten

Die Wärmespeicheranlage ist an einem separat gezählten Sonderstromkreis fest anzuschließen.

Voraussetzung ist weiter, dass der örtlich zuständige Netzbetreiber die Wärmespeicheranlage als steuerbare bzw. unterbrechbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG anerkennt.

Die vollständige Belieferung mit elektrischer Energie durch die DREWAG erfolgt ausschließlich zu Zeiten, in denen der Netzbetreiber sein Netz nicht steuert bzw. unterbrochen hat.

Die gegenwärtige tägliche Freigabezeit von maximal 10 Stunden für den Strombezug liegt mit 8 Stunden zur Aufladung in den Nachtstunden (NT) in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr – (Lademodell 8 + 0 bei Eintarifzählern) und maximal 2 Stunden zur Nachladung in den Tagstunden (HT) zwischen 13:00 und 18:00 Uhr (Lademodell 8 + 2 bei Zweitarifzählern) (Stand 07/2021).

Die jeweils aktuellen Steuer- bzw. Unterbrechungszeiten der SachsenNetze GmbH sind aktuell unter www.Sachsen-Netze.de veröffentlicht.

Allgemeine Vertragsbedingungen Sonderabkommen Wärmespeicheranlagen [PDF, 50.71 kB] Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit ergänzenden Bedingungen zur StromGVV [PDF, 103.88 kB] Netzrichtlinie Nr. 10 der SachsenNetze GmbH [PDF, 194.42 kB] Ergänzung zur Netzrichtlinie Nr. 10 der SachsenNetze GmbH [PDF, 240.52 kB]
Stromkennzeichnung Wärmespeicheranlagen

Die Werte weisen die Herkunft des Stromes gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz aus. Sie beziehen sich auf das Jahr 2022. Die produktspezifischen Bestandteile beziehen sich auf den verbleibenden Energieträgermix DREWAG.

Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage
Erneuerbare Energien mit Herkunfts­nachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage
Kernkraft
Kohle
Erdgas
Sonstige fossile Energieträger
Umweltauswirkungen CO₂-Emissionen

219 g/kWh

Radioaktiver Abfall

0,0001 g/kWh

Lieferland der Herkunftsnachweise

prozentualer Anteil:

Norwegen

50 %

Island

25 %

Niederlande

8 %

Schweden

4 %

Spanien

4 %

Sonstige

9 %

Stand: 01.11.2023

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Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).

HT (Hochtarif): 06:00 - 22:00 Uhr

NT (Niedertarif): 22:00 - 06:00 Uhr

Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG

DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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0351 860-4444
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr

Entstördienst

Erdgas: 0351 50178880
Strom: 0351 50178881
Fernwärme: 0351 50178884
Wasser: 0351 50178883
Straßenbeleuchtung
Schönfeld-Weißig
: 0351 205858686

Störungen im Netzgebiet (www.Sachsen-Netze.de)
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