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Untersuchung von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung

Was sind Legionellen oder worin besteht die Gefährdung?

Legionellen sind aerobe, bewegliche, stäbchenförmige Bakterien, die schwerwiegende Atemwegserkrankungen verursachen können. Sie leben im Süßwasser in Bächen und Seen, aber auch im Grundwasser und künstlichen Wassersystemen, wie z. B. Trinkwasserinstallationen.

Besonders gut vermehren sich Legionellen in einem Temperaturbereich zwischen 25 °C und 45 °C. Bei höheren Temperaturen vermehren sie sich aber nicht mehr und ab etwa 60 °C sterben sie ab.

Die Infektion erfolgt ausschließlich über das Einatmen von feinsten, zerstäubten Wassertröpfchen (Aerosole), die z. B. beim Duschen, durch Handbrausen in Spülküchen, in Luftbefeuchtern und Sprudelbecken (Whirlpools) entstehen.

Anfrage zur Wasseruntersuchung

Senden Sie uns gern Ihre Angebotsanfrage zur Legionellenuntersuchung, Keimfreiheitsuntersuchung oder für sonstige Wasseruntersuchungen.

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Rechtliche Grundlagen

Am 14.12.2012 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurden auch Neuregelungen in Bezug auf Legionellenuntersuchungen für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung getroffen, die öffentlich oder gewerblich genutzt werden.

Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation,

  • in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime, Hotels, Pensionen, Schulen, Schwimmbäder) oder gewerblichen (z. B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
  • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
  • die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (§ 3, Pkt 12 TrinkwV) sind Anlagen mit

  • Speicher- oder mit zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  • einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle (Inhalt Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt)

Ein- und Zweifamilienhäuser zählen nicht zu Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Mikrobiologische Anforderungen

Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorrufen.

Für den Indikatorparameter Legionellen ist in der Trinkwasserverordnung ein technischer Maßnahmewert mit 100 KBE pro 100 ml festgelegt (KBE = Koloniebildende Einheiten).

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes muss das Gesundheitsamt durch den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage informiert werden. Er muss zudem unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung und Beseitigung der Beanstandung durchführen oder durchführen lassen.

In welchem Umfang muss eine Untersuchung durchgeführt werden?

Für die Untersuchung auf Legionellen sind nach DIN EN ISO 19458 Proben an folgenden Stellen zu entnehmen:

  • je eine Probe am Vor- und Rücklauf des Trinkwassererwärmers
  • je eine Probe an jedem Steigstrang an der vom Trinkwassererwärmer am weitesten entfernten Entnahmestelle

Der Unternehmer oder sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage ist für die Installation von repräsentativen Probennahmestellen zur fachgerechten Probennahme gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik verantwortlich. Mit der Einrichtung von Probenahmestellen ist ein zugelassenes Wasser-Installationsunternehmen zu beauftragen.

Wie oft muss eine Untersuchung durchgeführt werden?
  • mindestens einmal jährlich für öffentlich genutzte Objekte
  • mindestens einmal aller drei Jahre für gewerblich genutzte Objekte
Wer darf die Untersuchung durchführen?

Für die Probenahme und Untersuchung ist durch den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage ein akkreditiertes Trinkwasserlabor zu beauftragen. In jedem Bundesland wird eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen geführt. Die Zulassung gilt bundesweit.

Die sächsische Landesliste der akkreditierten Untersuchungsstellen nach Trinkwasserverordnung kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Landesliste Trinkwasseruntersuchungsstellen - von www.gesunde.sachsen.de [PDF, 66.97 kB]
Was wir für Sie tun können?
  • Beratung zur Legionellenproblematik
  • Durchführung der Probenahme durch einen akkreditierten Probenehmer
  • Legionellenanalyse im akkreditierten Trinkwasserlabor der DREWAG NETZ GmbH nach DIN EN ISO 11731-2
  • Übergabe des Prüfberichtes an den Auftraggeber, auf Wunsch auch Information des zuständigen Gesundheitsamtes bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes
  • Archivierung der Prüfberichte im Labor

 

Wasserqualität Legionellen Skizze

So erreichen Sie uns

DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Trinkwasserlabor
01065 Dresden (Postfachanschrift)
Kohlenstraße 23, 01189 Dresden (Sitz Trinkwasserlabor)

Fragen Sie uns Qualitaetssicherung-Trinkwasser@SachsenEnergie.de
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH - Friedrich-List-Platz 2 - 01069 Dresden
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